Noch während seines Studiums in Göttingen erhielt Otto Weerth die Möglichkeit, eine Anstellung am Realgymnasium in Celle anzutreten. Dort sollte er von Neujahr 1873 bis Ostern desselben Jahres die Vertretung des Collaborators Ehrlenholtz übernehmen, der um seine Versetzung ins Lyceum II nach Hannover gebeten hatte. Otto Weerth erhielt diese Stellung, weil er, wie Gymnasialdirektor Ebeling aus Celle schrieb, „betreff seiner wissenschaftlichen Qualification vom eben verstorbenen Professor Clebsch aufs Beste anempfohlen ist, hinsichtlich seiner Persönlichkeit sich selbst empfiehlt.“
Otto Weerth selbst äußerte den Wunsch, über Ostern 1873 hinaus an der Schule verbleiben zu dürfen, woraufhin ihm der Magistrat der Stadt Celle versicherte, dieses sofern er bis dahin sein Staatsexamen gemacht haben würde beim Königlichen Provinzial-Schulkollegium durchsetzen zu wollen. Die Bedingung des Magistrats erfüllte Weerth am 1. März 1873, indem er sein Studium mit dem Staatsexamen „Ersten Grades“ abschloss.
Kurz vor Ablauf seiner befristeten Stellung als Hilfslehrer setzte sich daraufhin Direktor Ebeling am 9. April 1873 in einem Brief an den Magistrat der Stadt Celle massiv dafür ein, Otto Weerth an seiner Schule behalten zu dürfen. Sollte das Provinzial-Schulkollegium diesem Wunsch nicht entsprechen, könne er einen ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts nicht mehr garantieren. Mit anderen Worten: Es drohte der Ausfall von Unterrichtsstunden, ein Phänomen, welches uns aus der gegenwärtigen bildungspolitischen Diskussion nur allzu bekannt ist.
Am 2. Mai 1873 schließlich teilte der Magistrat der Stadt Celle Otto Weerth mit, dass er auf Beschluss des Königlichen Provinzial Schulkollegiums sein Probejahr in Celle verrichten dürfe. Obwohl dieses Otto Weerth nur einen Sold von 500 Talern zusprach, wurde ihm vom Magistrat der Stadt Celle eine Solderhöhung um 100 auf 600 Taler im Jahr zugesichert. Auf die hatte er zuvor selbst gedrängt, da er „die Überzeugung gewonnen habe, dass es ihm unmöglich sein würde, von 500 Talern [...seine] Bedürfnisse zu bestreiten.“ Die Differenz von 100 Talern sollte, so verfügte es der Magistrat, aus der Stadtkasse bezahlt werden.
Während seines Probejahres unterrichtete Otto Weerth 24 Stunden wöchentlich sowohl Klassen des Gymnasiums als auch der Höheren Bürgerschule in Mathematik, Physik, Chemie und Naturgeschichte. Das Provinzial-Schulkollegium in Hannover bewertete „die Resultate des Unterrichts von Otto Weerth im Ganzen befriedigend“ und erwartete, dass „bei der Frische und Gewissenhaftigkeit“ und durch „Übung und Erfahrung“ Otto Weerth das Zeug zu einem „tüchtigen Lehrer“ habe.
Nicht zuletzt hatte er „in absentia“ an der Philosophischen Fakultät der Universität Jena „Ueber eine Classse von Curven welche die Eigenschaft haben, dass ein Vielfaches der Bogenlänge gleich ist der Differenz der Tangenten“ promoviert. Das positive Gutachten erstellte der Physiker und Mathematiker Karl Snell. Seine Promotionsurkunde ist auf den 10. März 1874 datiert.
Vor Beginn des Schuljahres 1874/75 stellte Direktor Ebeling den Antrag, den „durchaus brauchbaren Lehrer“ Otto Weerth nunmehr als ordentlichen Lehrer an der Realschule anzustellen. Diesem Gesuch wurde am 11. April durch das Provinzial-Schulkollegium entsprochen. Am 14. Juli schließlich leistete Otto Weerth seinen Amtseid auf den König von Preußen und wurde somit ordentlicher Lehrer an der Realschule. Fraglich bleibt bis zum jetzigen Zeitpunkt, ob Otto Weerth auch weiterhin, wie während seines Probejahres, Klassen des Gymnasiums unterrichtete oder ob sich seine Tätigkeit in Celle fortan auf den Realzweig der Schule beschränkte. Für letzteres spricht, dass Direktor Ebeling, nachdem Otto Weerth zwecks Anstellung in Detmold um die Entbindung von seinen Pflichten gebeten hatte, in einem Schreiben an den Magistrat der Stadt Celle vom 22. November 1875 ausdrücklich für die Realschule den Verlust durch Otto Weerths Abgang bedauerte.
Ostern 1876 schließlich verließ Otto Weerth nach mehr als drei Jahren Tätigkeit Celle und ging als Lehrer zurück an die Schule, an der er einst selbst Schüler gewesen war: das Leopoldinum in Detmold. „So sehr der Abgang dieses tüchtigen Lehrers für die Realschule zu bedauern ist“, schrieb Direktor Ebeling an den Magistrat in Celle, „so ist doch derselbe [Otto Weerth] um so weniger zu halten, als eine Anstellung in Detmold stets zu seinen Wünschen gehört hat.“ In seinem Zeugnis hob Ebeling Otto Weerths sowohl „freundliches aber bestimmtes Wesen“ als auch seine Liebenswürdigkeit hervor und nicht zuletzt beeindruckte ihn die „Tüchtigkeit seines Charakters“.
Es lässt sich nicht mehr nachweisen, seit wann sich Otto Weerth um eine Anstellung an seinem Heimatgymnasium bemüht hatte und inwieweit möglicherweise sein Onkel Carl Weerth, der ebenso Lehrer am Leopoldinum war, ihm dort eine Stellung vermitteln konnte. Fest steht allein, dass er am 1. Dezember 1875 vom Cabinets-Ministerium der Fürstlichen Regierung Lippes mitgeteilt bekam, dass er am 1. April 1876 seine Tätigkeit in Detmold mit einem Jahresgehalt von 2.700 Mark zuzüglich 300 Mark aufnehmen konnte. Besiegelt wurde seine Einstellung am 9. März 1876 durch die Ernennungsurkunde des regierenden Fürsten. Er unterrichtete 24 Stunden in der Woche die Fächer Mathematik, Chemie, Physik und Naturkunde.
Erst nach fünfzehnjähriger Lehrtätigkeit am Leopoldinum wurde Otto Weerth von Gymnasialdirektor Gebhard bei der fürstlichen Regierung für die Beförderung zum Gymnasialoberlehrer vorgeschlagen. Diesem Antrag entsprach die Regierung nach anderthalb Jahren und beförderte Otto Weerth am 1. April 1892. Die nächste Sprosse der Karriereleiter erklomm er nach verhältnismäßig kurzer Zeit: Am 16. Januar 1896 wurde er zum Gymnasialprofessor ernannt. Dies bedeutete zugleich eine Verringerung seiner Wochenstundezahl auf einundzwanzig. Seit dem Schuljahr 1891/92 wird er in den Jahresberichten des Leopoldinums als Klassenlehrer aufgeführt. Die Enkelin Otto Weerths erinnert sich, dass ihn seine ehemaligen Schüler hoch achteten. Zwar konnte er mal „aus der Haut fahren“, doch sei er nie ungerecht gewesen, habe keine Lieblinge gehabt und nie einen Schüler zynisch beschämt. Letztgenanntes Vergnügen habe er als „degoutant“ empfunden.
Im Bericht über das Schuljahr 1906/07 ist von einem „längerem, ernsteren Unwohlsein“ die Rede, das Otto Weerth befallen hatte. Die Krankheit ist nicht weiter spezifiziert worden, doch dauerte sie wohl den gesamten Sommer 1906 an. Erst im Herbst konnte er seinen Unterricht wieder aufnehmen. Es handelte sich hierbei aber wohl um die Krankheit Otto Weerths, die Gymnasialdirektor Gebhard am 11. Juni 1906 dazu veranlasst hatte, der Regierung mitzuteilen, dass man in Jena und Göttingen keine Vertretung für den erkrankten Weerth habe finden können. Wohl um den Genesungsprozess zu beschleunigen, trat Otto Weerth eine Erholungsreise in den Harz an. In einem auf den 23. Juli 1906 datierten Brief aus Stöberhai an Direktor Gebhard fragte er an, ob er nach Ende der Schulferien wieder in Detmold seinen Dienst antreten müsse oder ob er seiner Tochter im Harz noch Gesellschaft leisten könne.
Ein in ganz Deutschland gefeiertes Ereignis war neben dem Sedanstag der Geburtstag des Kaisers am 27. Januar, der auch am Leopoldinum stets gebührlich begangen wurde. Wie die Berichte des Leopoldinums belegen, wurde der Ehrentag des Monarchen im Beisein von Lehrern und Schülern gefeiert. Im Mittelpunkt der Feier standen regelmäßig Festreden, die von einem ausgesuchten Lehrer gehalten wurden. Otto Weerth wurde diese Ehre in den Jahren 1909 und 1914 zuteil. 1909 erinnerte er an den Krieg von 1870/71 und besonders an jene acht Schüler des Leopoldinums, die im Krieg gegen Frankreich gefallen waren. Von Otto Weerths Rede anlässlich des Kaisergeburtstages 1914 ist kein Redemanuskript überliefert, sondern lediglich eine kurze, im Jahresbericht der Schule erschienene Zusammenfassung des Direktors. Darin äußert sich nicht nur der nationale Geist des wilhelminischen Deutschland, sondern auch das Interesse Otto Weerths an der Geschichte seiner Heimat: „In seiner Festrede gab Herr Oberlehrer Weerth einen Ueberblick über die Länder deutscher Zunge, die sich im Laufe der Zeit vom deutschen Reiche losgerissen haben. Aeußerst interessant war der Hinweis auf die nationalen Bestrebungen des Grafen Simons VI. zur Lippe, der bei Kaiser Rudolf [II.] die Wiedervereinigung der Niederlande mit dem deutschen Reiche durchzusetzen versuchte, aber bei dem Kaiser kein Verständnis für seine weitschauende Politik fand.“
Vier Monate nach dieser Rede, am 26. Mai, wurde Otto Weerth zu einer achtwöchigen „militärischen Dienstleistung“ verpflichtet. Nur wenige Tage nach Beendigung dieser Übung trat der Ernstfall ein: Der Erste Weltkrieg brach aus und sollte das Gesicht Europas nachhaltig verändern. Otto Weerth erhielt keinen Stellungsbefehl und konnte somit seinen Schuldienst zunächst fortsetzen. Direktor Gregorius richtete jedoch am 25. Februar 1918 eine Bitte an die fürstliche Regierung, von der Beurlaubung Prof. Anemüllers abzusehen, da „Oberlehrer Weerth zum 1. März des Jahres in den Heeresdienst einberufen wurde.“ Ob der 68jährige Reservist noch an der bereits zurückweichenden Front zum Einsatz kam oder möglicherweise nur als Ausbilder eingezogen wurde, bleibt fraglich.
Im Jahre 1915 erschien der vorläufig letzte Jahresbericht des Leopoldinums. Dieses ist um so bedauerlicher, da die Verfasser gerne eine offizielle Stellungnahme zu den im Folgenden geschilderten Ereignissen gelesen hätten. Die Umstände der Ereignisse konnten an Hand der Regierungsakten rekonstruiert werden, ohne freilich einen „Schuldigen“ ausfindig machen zu können: Am 1. April 1916 machte Otto Weerth über Direktor Gregorius eine Eingabe an die Lippische Regierung, mit der Bitte, ein „Disziplinarverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen mich zu eröffnen.“ Er hielt diese Selbstanzeige für notwendig, da er sich einem solchem Vorwurf zu Unrecht ausgesetzt sah.
Zu Beginn der vor Abfassung der Selbstanzeige stattgefundenen Notabiturprüfungen habe der Provinzialschulrat Dr. Jahnke die Prüfungskommission in üblicher Weise an die Pflicht der Amtsverschwiegenheit erinnert. Daran knüpfte dieser die Bemerkung, dass der Erste Staatsanwalt in Lemgo, Credé, ihm gegenüber geäußert habe, dass er aus zuverlässiger Quelle wisse, dass bei der vorvergangenen Notreifeprüfung die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nicht eingehalten worden sei, da „die Prüflinge vollständig versagt, aber trotzdem das Zeugnis der Reife erhalten hätten.“ Dr. Jahnke bemerkte weiterhin, dass diese „zuverlässige Quelle“ des Staatsanwaltes nur einer der Herren gewesen sein könne, welche die Abiturprüfung abgenommen hatten. Otto Weerth gehörte dieser Prüfungskommission an und sah diesen allgemeinen Vorwurf somit auch gegen seine Person gerichtet und bat daraufhin die Regierung, dass „einwandfrei festgestellt wird, daß ich weder unmittelbar oder mittelbar dem Herrn Staatsanwalt Credé oder irgend einem anderen Außenstehenden gegenüber eine derartige mit der Wahrheit im Widerspruch stehende Äußerung getan“ habe.
Schulrat Dr. Jahnke berichtete daraufhin in einem Schreiben an die Regierung, dass es sich bei der beanstandeten Prüfung um jene handelte, an der auch der Sohn des ehemaligen Direktors des Leopoldinums Gebhard teilgenommen habe. Jahnke selbst habe den Vorwurf Credés durch ein Schreiben des Direktors Schurig aus Lemgo mitgeteilt bekommen, in welchem ihm dieser erklärte, dass Credé seine Information „aus absolut zuverlässiger Quelle“ habe. Daraufhin habe Jahnke Credé gebeten, ihm diese zuverlässige Quelle zu nennen, was dieser jedoch ablehnte. Weil Jahnke annahm, den Schuldigen ohne diese Information nicht ermitteln zu können, nahm er Abstand davon, eine Untersuchung einzuleiten. Dennoch hielt er es für notwendig, das Kollegium der vergangenen Abiturprüfung über diese Vorwürfe in Kenntnis zu setzen, da nicht nur sein Ruf als Kommissionsleiter, sondern auch der Ruf der Schule durch unbedachtes Ausplaudern von Dienstgeheimnissen gefährdet seien.
Staatsanwalt Credé bekräftigte durch ein Schreiben an die Fürstliche Regierung seinen Jahnke gegenüber geäußerten Entschluss, seinen Gewährsmann nicht nennen zu wollen. Er stehe mit diesem in „regelmäßigem gesellschaftlichen Verkehr“ und dieser habe ihm den Vorfall „in vertraulichster Unterhaltung“ berichtet. Dennoch entlastete Credé Otto Weerth von den Vorwürfen, der letztlich durch seine Selbstanzeige den Fall erst ans Tageslicht gebracht hatte: „Der Professor Weerth ist nicht der Gymnasiallehrer, von dem ich die in Rat stehenden Angaben empfangen habe.“ Zu dieser Überzeugung gelangte auch die Fürstliche Regierung, als diese Otto Weerth am 16. Juni 1916 mitteilte, dass „einwandfrei festgestellt ist, dass Sie weder unmittelbar noch mittelbar [...] die Pflicht der Amtsverschwiegenheit verletzt haben [...]“.
Hiermit könnten wir es für den Gegenstand dieser Untersuchung bewenden lassen, wenn die weiteren Informationen, welche Credé in seinem Schreiben an die Regierung lieferte, nicht von gewisser Brisanz wären. Credé berichtete nämlich weiter, dass er sich mit seinem Gewährsmann, der, wie Dr. Jahnke mutmaßte, Lehrer am Leopoldinum war, über die bevorstehende Reifeprüfung seines Sohnes in Lemgo unterhalten hatte. Credé äußerte diesem gegenüber, dass er Bedenken habe, sein Sohn könnte die Reifeprüfung nicht bestehen. Sein Gewährsmann habe daraufhin von den oben bereits genannten Vorfällen während der Abiturprüfung am Leopoldinum berichtet und versicherte Credé, er solle sich keine Sorgen machen, denn sein Sohn werde das schon schaffen. Credé führte daraufhin ein Gespräch mit dem Schuldirektor seines Sohnes, Schurig, und bat diesen um eine Einschätzung, ob sein Sohn die Reifeprüfung bestehen könne. Direktor Schurig riet Credé davon ab, seinen Sohn für die Notabiturprüfung anzumelden, da dieser die Leistungen des Sohnes als offensichtlich nicht ausreichend einstufte. Daraufhin habe Credé Direktor Schurig „vertraulich“ von den Vorfällen während der Abiturprüfung am Leopoldinum in Detmold berichtet, welche Schurig später wiederum an Schulrat Jahnke weiterleitete. Credé habe, dieses berichtet er freimütig, nach der Unterhaltung mit Direktor Schurig den Entschluss gefasst, seinen Sohn zur Notreifeprüfung in Detmold anzumelden, weil er sich dort – wissend um die Vorfälle bei der letzten Notabiturprüfung – offensichtlich bessere Chancen für seinen Sohn beim Bestehen des Abiturs ausrechnete.
Im Jahr 1916 erkrankte Otto Weerth schwer. In einem undatierten Brief schrieb er an seinen Direktor, dass ihm sein Arzt geboten habe, „in der nächsten Zeit das Haus nicht zu verlassen, da ich sonst das schlimmste riskieren würde.“ In Paderborn, so schrieb Otto Weerth weiter, sei „kürzlich ein Kollege an demselben Leiden – Furunkel in der Nase – erbärmlich zu Grunde gegangen.“ Bis auf weiteres müsse er „deshalb nolens volens [...] den Dienst kündigen“. Otto Weerth hatte sich offensichtlich eine bakterielle Entzündung eines Nasenhaarfollikels zugezogen, die beim damaligen medizinischen Kenntnisstand durchaus hätte tödlich verlaufen können. Im Widerspruch zu der von Otto Weerth geäußerten Bitte um Beurlaubung steht die Notiz von Direktor Gregorius auf der Rückseite dieses Schreibens. Gregorius notierte, dass Weerth vom 20.-25. November 1916 gefehlt habe und, „obwohl noch nicht völlig wiederhergestellt, schon früher seinen Dienst wieder antreten wollte.“
Nach Abdankung des Kaisers und Ausrufung der Republik leistete Otto Weerth am 22. November 1919 den Eid auf die Weimarer Reichsverfassung; ein gutes Jahr vor seinem Gesuch auf Entlassung aus dem Schuldienst. Zum Ende des Schuljahres 1920/21 beendete Otto Weerth den Dienst an „seiner“ Schule. Anlässlich seines Todes wurde im Album Gymnasii Leopoldini II seine Tätigkeit als Lehrer gewürdigt. Handschriftlich ist dort vermerkt: „Aus der Tiefe der Seele erwächst ihm die Freude am Unterricht. Die Schüler allseitig und weit über die Grenzen engen Fachwissens zu fördern, ihrem Geist Richtung und Kraft zu geben für die Aufgaben des Lebens war ihm Ziel seines Wirkens [...]“.
Dieser Text ist ein Auszug aus: Otto Weerth. In: Lippische Mitteilungen 2002, S. 265-331. Fußnoten finden Sie dort.
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